Versalzung der Werra beenden

Bereits seit den 1890er Jahren werden im Grenzgebiet von Hessen und Thüringen entlang der Werra durch die K+S AG hochwertige Düngesalze bergmännisch gewonnen. Aus der Produktion fallen Salzlösungen als Abfall an, von denen ein Teil seit etwa 100 Jahren in die Werra entsorgt wird oder in den Erdboden gepumpt wird. Allein 2014 durfte K+S rund 4,5 Millionen Kubikmeter salzige Abwässer aus dem Kali-Abbau im Untergrund versenken.

Dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) bereitet das seit einiger Zeit große Sorgen. Sie beobachteten zuletzt an Tiefbrunnen in der Region, dass die Chloridkonzentration zuletzt stetig zunahm. Dies ist nicht nur eine Gefahr für die umliegenden Heilwässer in der Region Bad Hersfeld, sondern vor allem auch für ein Dutzend Trinkwasserbrunnen im Werra-Raum.
Die Hessische Landesregierung hat im vergangenen Herbst gemeinsam mit K+S den sogenannten „Vier-Phasen-Plan“ vorgestellt, der die Salzwasser-Entsorgung im Werra-Kalirevier für die kommenden Jahre regeln soll. Dieser sieht vor das Abwasser ab 2021 auch in die Obweser zu leiten. Bis dahin soll dem Plan entsprechend die Ende 2015 auslaufende Versenkungsgenehmigung für K+S verlängert werden. Die Experten aus dem Hessischen Landesamt warnen jedoch vor jeder weiteren Salzwasserversenkung.

Jürgen Trittin teilt die Besorgnis des HLUG: „Die Hinweise des HLUG sind unbedingt ernst zu nehmen. Die zunehmende Chloridkonzentration, die in der Werra rund um Bad Hersfeld zu beobachten ist, macht deutlich, dass mit der Versalzung durch K+S mit der auslaufenden Genehmigung Ende 2015 Schluss sein muss. Die von der hessischen Regierung im “Vier-Phasen-Plan“ für die Abwasserentsorgung geregelte Verlängerung der Versenkungen durch K+S bis 2021, ist im Hinblick auf die Belastung von Werra und Weser nicht hinnehmbar. Ebenso eine Pipeline an der Oberweser.“

Bereits im vergangenen Jahr erklärte Trittin, das diese Planungen umweltpolitisch wenig ambitioniert sind und daher nicht einfach hingenommen werden dürfen. „Es ist eben keine Lösung, wenn eine nennenswerte Reduzierung der Salzeinleitung, die aus einer Nazigenehmigung von 1942 basiert, auf den Sankt Nimmerleins-Tag vertagt wird und die Werra erst nach Abschluss der vierten Phase 2075 Süßwasserqualität erreichen soll. Es wäre heute schon möglich, die Einleitungsgenehmigung entschädigungsfrei zu ändern, wie bereits 2006 die damalige Große Koalition im Bund bestätigt hat“, so Trittin.

Hier eine juristische Einschätzung aus der HNA 

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