Der südniedersächsische Bundestagsabgeordnete Jürgen Trittin wendet sich bezüglich des Antrags von Sachsen-Anhalt im Bundesrat mit Brief an die grünen Landesumweltminister, um eine Schwächung des Gewässerschutzes durch eine Streichung von Chlorid-Vorgaben im Bundesrat zu verhindern:
Eine Absenkung der Vorgaben zum Gewässerschutz, wie es Sachsen-Anhalt will, wären ein Schlag ins Gesicht für die jahrelangen Bemühungen zur Verbesserung der Wasserqualität in Werra und Weser. Daher ist dieser Antrag Sachsen-Anhalts im Rahmen der Beratungen zur Oberflächengewässerverordnung strikt abzulehnen. Es kann nicht sein, dass ein Bundesland für die Interessen eines einzelnen Arbeitgebers eine weitere Versalzung unserer Flüsse erleichtern möchte, obwohl europäische Vorgaben dem entgegenstehen. Das gerade ein ehemaliger niedersächsischer Minister an der Spitze einen solchen Antrag stellt, der zu Lasten der Wasserqualität von Weser und Werra gehen würde, ist schon bemerkenswert. Hartmut Möllring müsste sich der Auswirkungen auf die Umwelt aufgrund seiner früheren Kabinettstätigkeit bewusst sein.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie hat zum Ziel, dass die europäischen Oberflächengewässer möglichst schon im Jahr 2015, aber spätestens im Jahr 2027 einen „guten“ bis „sehr guten“ ökologischen Zustand erreichen. Schon jetzt ist es angesichts des Vertragsverletzungsverfahrens mehr als fraglich, wann der „gute ökologische Zustand“ der Werra und der Weser erreicht werden kann. Eine Lex K&S, die noch zur weiteren Aufweichung führen würde, darf es deshalb nicht geben.
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