Hanebüchene Sichtweise des Wissenschaftlichen Dienstes zu Ratsbeschlüssen bezüglich TTIP und CETA

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat zur „Befassungs- und Beschlusskompetenz der Kommunalvertretungen im Hinblick auf internationale Freihandelsabkommen“ im Rahmen eines „Info-Briefes“ eine juristische Einschätzung vorgelegt. Der Wissenschaftliche Dienst erklärt darin, dass weder Gemeinderäten noch Kreistagen Befassungs- oder Beschlusskompetenzen im Hinblick auf die Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) zustehen.

Diese Rechtsmeinung halte ich für absurd. Wenn ein örtlicher Bezug vorliegt, sind Anträge/Ratsbeschlüsse auch dann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zulässig, wenn sie sich mit der konkreten Situation vor Ort (gemeindliche Betriebe/kommunale Daseinsvorsorge) beschäftigen. Inzwischen gibt es eine Stellungnahme des Deutschen Landkreistages, die diese Position unterstützt, dass Kommunen sehr wohl Beschlüsse zu TTIP, CETA & Co. verabschieden dürfen.

Ausführlichere Informationen dazu findet Ihr in einer ausführlichen Stellungnahme meiner Fraktionskollegin Britta Haßelmann. Um ein Zeichen gegen die Art und Weise zu setzen, wie TTIP vorbereitet und verhandelt wird, rufe ich zudem alle auf, sich am TTIP-Aktionstag am 18. April 2015 zu beteiligen.

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