Laufzeitverlängerung

Persönliche Erklärung zur Novelle des Atomgesetzes

Mit der Änderung des Atomgesetzes strebt die Bundesregierung an, die Laufzeit der drei verbleibenden Atomkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland über den 31.12.22 bis zum 15.04.23 zu verlängern. Diese Laufzeitverlängerung lehnen wir ab.

Diese Laufzeitverlängerung ist energiewirtschaftlich nicht geboten. Die von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Stresstests der Netzbetreiber ergaben keine beziehungsweise nur eine kleine Rolle der beiden süddeutschen Atomkraftwerke.

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