Jezidische Familie Younis wird nicht nach Ungarn überstellt

Pressemitteilung vom 06.12.2011

Der Göttinger Bundestagsabgeordnete Jürgen Trittin zeigt sich erfreut über die schnelle Reaktion des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf seinen gestrigen Brief mit der Bitte um Prüfung der Möglichkeit des Selbsteintrittsrecht nach Artikel 3 Absatz 2 der Dublin-II-Verordnung.

Der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Herr Dr. Manfred Schmidt hat uns gestern mitgeteilt, dass die für den heutigen Tag vorgesehene Überstellung der Familie nach Ungarn durch den Landkreis Göttingen abgesagt wurde und das Bundesamt vom Selbsteintrittsrecht nach Artikel 3 Absatz 2 der Dublin-II-Verordnung Gebrauch machen wird. Dies ist eine erfreuliche Nachricht für die Familie, da damit das Asylverfahren in Deutschland durchgeführt werden kann.

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