Der südniedersächsiche Bundestagsabgeordnete Jürgen Trittin erklärt zu den in der Antwort auf eine schriftliche Frage der Grünen Bundestagsfraktion eingeräumten erheblichen Kostensteigerungen bei der Ortsumgehung Barbis:
Die Ortsumgehung Barbis ist nicht nur im Terminplan aus den Fugen geraten. Geradezu explodiert sind die Kosten des vierstreifigen Neubaus. Die Bundesregierung schätzt die Gesamtkosten nunmehr auf 98 Millionen Euro. Damit belaufen sich die Mehrkosten seit Baubeginn mittlerweile auf sage und schreibe 38 Millionen Euro. Im Bundesverkehrswegeplan 2003 war das Vorhaben noch mit 40 Millionen Euro veranschlagt. Dabei scheint das Ende der Fahnenstange noch nicht einmal erreicht zu sein, da die Landesstraßenbauverwaltung die Kostenfortschreibung dem Bund erst noch vorlegen muss.
Hier drängt sich der Verdacht auf, dass der Nutzen des Vorhabens durch die rosarote Brille betrachtet wurde und die Kosten bewusst kleingerechnet wurden, um auf dem Papier ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erreichen.
Die auch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN favorisierte Variante wäre viel billiger gewesen und hätte auch weniger Landschaft zerstört. Damit wären den Menschen, die hier wegen des relativ hohen LKW-Aufkommens auf Entlastung warten, eher gedient gewesen. Und das gesparte Geld hätte an anderer Stelle den Menschen geholfen. Oder auch im vernachlässigten Bahnbereich hätte damit viel erreicht werden können – beispielsweise für einen von der Initiative „Höchste Eisenbahn für den Südharz“ vorgeschlagenen RE Erfurt – Nordhausen – Herzberg – Seesen – Braunschweig.
Nicht ernst zu nehmen sind die Begründungen, die die Bundesregierung für die Kostenexplosion anführt. Die Rede ist von einem „deutlich höheren Anteil Felsgestein“ sowie aufwändigere Verfahren zur Sicherung und Verdichtung des Erdplanums im Bereich fossiler Karsthohlräume.
Das der Südharz mit seinen Karsterscheinungen und seiner besonderen Geologie hohe Anforderungen an den Ingenieurbau stellt, ist allgemein bekannt. Offensichtlich hat die niedersächsische Straßenbauverwaltung bei der geologischen Vorerkundung und der Baugrunduntersuchung hier zu nachlässig gearbeitet.
Auch der Bund ist in der Pflicht: Er darf den Straßenbauverwaltungen nicht mehr blind vertrauen und muss Planungsunterlagen und Kostenermittlungen künftig sorgfältiger prüfen. Sonst verschwenden wir das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Eine Reform der bisherigen Auftragsverwaltung ist ohnehin überfällig; in diesem Zusammenhang muss das Thema realistische Kostenansätze bei Straßenbauvorhaben geregelt werden.
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