Gabriel verletzt Vertrauensschutz der Windbetreiber

Der Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen für den Wahlkreis Göttingen, Jürgen Trittin, traf sich am 26. Februar mit den Vertretern der Bürger-Gesellschaft Wind-RAD Radolfshausen, Frau Ulrike Gschwendtner-Kamper (Vorstand) und Herrn Dr. Nikolaus von der Heydt (Beirat) zu einem Gespräch.

Es ging darum, wie die Schwierigkeiten gemeistert werden könnten, die der Gesellschaft durch die geplante Novellierung des „Erneuerbare-Energie-Gesetzes“ (EEG) und den von Wirtschaftsminister Gabriel verkündeten Stichtag 22. Januar entstehen.

Die Bürger-Gesellschaft „Wind-RAD Radolfshausen GmbH & Co.KG“, gegründet 1994, die im Laufe von 18 Jahren drei Windräder zwischen Ebergötzen und Landolfshausen errichtet hat, plant dort seit mehr als zwei Jahren eine vierte Windkraftanlage. Die soll drei- bis viermal soviel Strom liefern wie die drei laufenden Windräder zusammen, von denen das älteste abgebaut werden soll. Der Bauantrag ist im vergangenen November gestellt, die Genehmigung wird jetzt erwartet. Nun macht der von Wirtschaftsminister Gabriel verkündete Stichtag 22. Januar 2014 einen Strich durch die Rechnung der 156 Wind-RAD-Bürger, denn nur bis zu diesem Tag genehmigte Windanlagen sollen ihren Strom nach dem bestehenden „Erneuerbare-Energie-Gesetz“ (EEG) ins Stromnetz verkaufen dürfen. Darauf beruhte aber die Finanzplanung des 5,2 Mio € teuren Projektes, für das die Bürger bereits 65.000 € an Planungskosten investiert haben. Dabei wurden im Interesse der Anwohner die neuesten technischen Errungenschaften vorgesehen: Abschaltung bei Schattenwurf, Warnlicht nachts nur bei Annäherung eines Flugobjektes, Schallschutz für Wohngebiete, Schutzflächen für Rotmilane. Auch das verlängerte die Planungszeit. Der Entwurf eines neuen EEG, das am 1. August in Kraft treten soll, enthält so erhebliche Verschlechterungen für Windrad-Betreiber und ganz besonders für kleine Bürger-Gesellschaften wie die Wind-RAD, dass damit das Bauprojekt der Wind-RAD nicht mehr realisiert werden könnte. Die beteiligten Bürger – vorwiegend aus der Samtgemeinde Radolfshausen – sehen ihren verfassungsrechtlich garantierten Vertrauensschutz durch den Stichtag 22. Januar verletzt.

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