Zur Änderung des BauGB, die Aufnahme von Flüchtlingen in Gewerbegebieten zu ermöglichen, erklärt der Göttinger Bundestagsabgeordnete Jürgen Trittin:
Viele Kommunen in Deutschland stehen derzeit vor einer extrem schwierigen Situation. Angesichts steigender Flüchtlingszahlen wird vor allem Raum zur Unterbringung knapp. Das Problem ist eines mit Ansage, denn der momentane Anstieg der Flüchtlingszahlen war schon lange absehbar. Trotzdem hat die Bundesregierung nicht gehandelt und versucht jetzt in einem Schnellschuss die Kommunen mit einer halbseidenen Lösung abzuspeisen.
Angesichts der Notlage der Kommunen kann die Unterbringung von Flüchtlingen in Gewerbegebieten eine zeitlich befristete Übergangslösung darstellen. Vorrang muss aber immer die Unterbringung in Wohngebieten haben, denn nur hier kann der Zugang zu Integrationskursen, schulischen und medizinischen Einrichtungen gewährleistet werden. Eine menschenwürdige Unterbringung der Schutzsuchenden muss immer an erster Stelle und darf keinesfalls zur Diskussion stehen. Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht relativierbar.
Fakt ist, dass das Bauplanungsrecht nicht die missglückte Flüchtlingspolitik der letzten Jahre ausgleichen kann. Aber es kann Kommunen in Notlage zumindest kurzfristige bei der Unterbringung von Flüchtlingen unterstützen, die von der Bundesregierung in dieser Sache allein im Regen stehen gelassen werden.
Flüchtlingspolitik ist für uns Grüne mehr als eine Änderung des Bauplanungsrechts. Die Bundesregierung muss deutlich mehr tun und die bundeseigenen Liegenschaften den Kommunen zur Flüchtlingsunterbringung zu für sie bezahlbaren Mieten überlassen. Wir fordern außerdem ein Bauprogramm von 100 Millionen Euro, das die Kommunen zusätzlich entlastet sowie einen zielorientierten und ernstgemeinten nationalen Flüchtlingsgipfel statt bloßem Kaffeeklatsch im Kanzleramt.
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