Koalitionsfreiheit ist ein Freiheitsrecht

Zum von Union und SPD in den Bundestag eingebrachten Gesetz zur Tarifeinheit erklärt Jürgen Trittin:

Den vorgelegten Gesetzesentwurf zur Tarifeinheit lehne ich ab. Er wäre ein völlig inakzeptabler Eingriff in das verfassungsrechtlich garantierte Grundrecht der Koalitionsfreiheit und in das Streikrecht.

Die Koalitionsfreiheit ist ein Freiheitsrecht, ein Grundrecht und ein Grundpfeiler des Minderheitenschutzes. Daran darf auf diese Art und Weise nicht gerüttelt werden.

Es gibt auch keine begründete Notwendigkeit für dieses Gesetz. Seitdem das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2010 den Grundsatz der Tarifeinheit revidiert hat, waren so gut wie keine negativen Entwicklungen zu beobachten, die einen solch einschneidenden Schritt rechtfertigen. Vielmehr zeigte sich in der Vergangenheit, dass gerichtliche Kontrollmechanismen unverhältnismäßige Streiks wirksam unterbinden. Außerdem kam es in den letzten Jahren weder zur Gründung neuer relevanter Gewerkschaften noch zu einer Zunahme von Arbeitskämpfen kleiner und spezialisierter Gewerkschaften.

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