Der Göttinger Bundestagsabgeordnete Jürgen Trittin erklärt zur heutigen Diskussion im Bundestag zum Thema Glyphosat:
SPD-Umweltministerin Hendricks hat heute erklärt, einer Glyphosat-Neuzulassung nicht zuzustimmen. Auch der Bundestag hätte heute eine echte Chance gehabt, öffentlich und nachweislich die Zustimmung der Bundesregierung für eine erneute EU-Zulassung von Glyphosat zu stoppen. Doch die SPD- und Unions-Abgeordneten trauen sich nicht, diese richtige Entscheidung heute Abend im Bundestag durch Zustimmung zu unseren Antrag zu bekräftigen. Auch Herr Oppermann und Herr Güntzler, Wahlkreisabgeordente von SPD/ und CDU/CSU, verpassen heute erneut die Chance, sich im Sinne ihrer Wählerinnen und Wähler gegen Wiederzulassung von Glyphosat und für den Schutz von Menschen und Umwelt einzusetzen.
Jetzt werden wir insbesondere Umweltministerin Hendricks an ihren Worten und Taten messen: Deutschland darf der erneuten Glyphosat-Zulassung nicht zustimmen. Das Ackergift darf nicht auf Kosten von Umwelt und Verbrauchern durchgepeitscht werden.
Der Schlingerkurs dieser Regierung in Sachen Glyphosat ist spektakulär. Es kann nicht verwundern, dass die Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger täglich wächst. Eine Enthaltung nächste Woche ist das Mindeste. Deutschland sollte dem Beispiel Frankreichs folgen und die Neuzulassung ablehnen.
Für klare Fakten wurde heute eine Chance vertan: Güntzler und Oppermann und die ganze Union und SPD haben mit ihrer Weigerung, den grünen Antrag heute abzustimmen, gezeigt, was sie vom Recht des Parlaments halten, die Politik der Bundesregierung zu begleiten: Nichts. Wenn der Antrag im Ausschuss ist, ist die Abstimmung in Brüssel längst gelaufen und der Antrag damit hinfällig. Sich als Parlament derart selbst zu entmündigen, ist inakzeptabel.
Wer das europäische Vorsorgeprinzip ernst nimmt, darf Glyphosat jetzt nicht erneut zulassen. Schon gar nicht weitgehend ohne Einschränkungen, wie es die EU-Kommission vorschlägt. Die von den WHO-Experten attestierte Krebsgefahr ist nicht widerlegt. Die Fehler in der Bewertung des deutschen Instituts für Risikobewertung sind nicht aufgeklärt, etliche weitere Risiken für Umwelt und Gesundheit sind in der bisherigen Bewertung nicht berücksichtigt.
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