Das Gedenken an die Opfer des Tian’anmen-Massakers gebietet die Verteidigung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie

Zum 31. Jahrestag der blutigen Niederschlagung der Proteste am Platz des Himmlischen Friedens in Peking erklären Margarete Bause, Sprecherin für Menschenrechte, und Jürgen Trittin, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss:

In der Nacht auf den 4. Juni 1989 wurden die friedlichen Proteste am Platz des Himmlischen Friedens in Peking blutig niedergeschlagen. Die Menschen forderten politische und wirtschaftliche Reformen. Unzählige zahlten dafür mit ihrem Leben.

31 Jahre später versucht die chinesische Zentralregierung weiterhin, das Gedenken an diesen Tag in ganz China zu unterbinden. Erstmals wird nun in Hongkong das Gedenken untersagt. Unter Berufung auf die Pandemiebekämpfung wurde das Versammlungsverbot erneut verlängert. Damit sind Erinnerungsveranstaltungen anlässlich des Tian’anmen-Massakers faktisch verboten.

In Hongkong gehen seit einem Jahr Hunderttausende auf die Straßen – für Rechtsstaatlichkeit, für politische Reformen und für den Erhalt der Autonomie der Sonderverwaltungszone auf der Grundlage des Prinzips „Ein Land – Zwei Systeme“. Mit dem sogenannten Sicherheitsgesetz wird dies nun in Frage gestellt. Kritik an der chinesischen Regierung droht mit dem Gesetz unter Verweis auf „Subversion“, „Separatismus“ und „Terrorismus“ mundtot gemacht zu werden. Mit der Verabschiedung des Gesetzes durch den chinesischen Volkskongress wird die Rechtsstaatlichkeit in Hongkong gezielt unterwandert.

Staats- und Regierungschefs aller demokratischen Staaten müssen ihrer Verantwortung gerecht werden. Sie müssen das Prinzip „Ein Land -Zwei Systeme“ und damit das hohe Maß an Autonomie Hongkongs verteidigen und sich so an die Seite der friedlichen Demonstrantinnen und Demonstranten in Hongkong stellen. Das Gedenken an die Opfer des Tian’anmen-Massakers gebietet die Verteidigung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.

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