Corona wirksam bekämpfen: Maßnahmen gegen die Vierte Coronawelle

Zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes erklärt Jürgen Trittin (Grüne), Bundestagsabgeordneter für Göttingen:

Die vierte Coronawelle muss mit entschiedenen Maßnahmen bekämpft werden und wir müssen uns auf eine fünfte Welle mit Omikron-Infektionen wirksam vorbereiten. Dafür haben wir heute eine belastbare und transparente gesetzliche Grundlagen geschaffen. Das geänderte Infektionsschutzgesetz schafft die Grundlage für zügiges Handeln der Länder.

Bereits im November wurde 3G am Arbeitsplatz und im Fern- und Nahverkehr sowie die Homeoffice-Pflicht eingeführt. Das neue Gesetz schafft die Möglichkeit für Niedersachsen, im Notfall auch gastronomische Einrichtungen, Bars und Diskotheken zu schließen. Die Geltungsdauer der in den Ländern bis zum 25. November 2021 in Kraft getretenen Schutzmaßnahmen wird bis zum 19. März 2022 verlängert. Bereits geltende Maßnahmen können damit fortbestehen. Damit wird eine differenzierte Reaktion auf das nach wie vor unterschiedliche Infektionsgeschehen in den Ländern möglich, gleichzeitig verlagern wir die Verantwortung zurück in die Parlamente. 

Für führen endlich eine Impfpflicht über Beschäftigte in Alten- und Pflegeeinrichtungen ein. Wir brauchen einen besseren Schutzwall für besonders gefährdete Personen. Überall dort, wo Menschen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf behandelt, gepflegt oder betreut werden, gibt es die Impfpflicht. Bis zum 15. März müssen alle dort tätigen Personen einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.

Diese Impfpflicht darf nur ein erster Schritt sein. Gemeinsam mit allen demokratischen Fraktionen im Bundestag werden wir in den nächsten Wochen darüber diskutieren, wie in einem nächsten Schritt eine allgemeine Impfpflicht für Erwachsene ausgestaltet werden soll.

Unser wichtigstes Mittel im Kampf gegen die Pandemie sind die Impfungen. Wir müssen dafür sorgen, dass alle Menschen, die das wollen, schnell eine Impfung erhalten. Vor allem die besonders gefährdeten Menschen sollten sich zügig impfen lassen können. Deshalb werden wir mit unserem Gesetz den Kreis der Impfberechtigten erweitern und Impfungen zum Beispiel durch Apotheker*innen oder Zahnärzte*innen nach vorheriger Schulung ermöglichen.

„Die Omikron-Variante des Coronavirus macht eine allgemeine Impfpflicht inzwischen unumgänglich. Die Impfquote beträgt aktuell knapp 69%. Das war schon für eine Herdenimmunität für die Delta-Variante zu niedrig. Die Infektionswellen in Deutschland verlieren erst dann ihren Schrecken, wenn in der Bevölkerung eine Grundimmunität erreicht wird. Diese liegt laut Robert-Koch-Institut bei etwa 85 Prozent. Wir müssen zudem dringend Auffrischungsimpfungen für bereits geimpfte Personen bereitstellen. Die jetzigen Kontaktbeschränkungen zielen darauf die aktuelle Infektionswelle zu brechen. Die Impfpflicht aber muss die nächste Infektionswelle verhindern. Eine hohe Impfquote mindert zudem die Verbreitung neuer Mutationen des Virus, wie wir sie gerade mit der Omikron-Variante erleben.
Aus diesem Grund halte ich als ersten Schritt eine Impfpflicht für Pflegeberufe, für Lehrer*innen und Betreuer*innen für absolut notwendig. Damit schützen wir besonders vulnerable Menschen, die beispielsweise in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder anderen Einrichtungen behandelt, betreut oder gepflegt werden.“

Jürgen Trittin

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