Neues Staatsangehörigkeitsgesetz stärkt Demokratie und Teilhabe

Der Deutsche Bundestag hat heute (30. November) in Erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts debattiert. Dazu erklärt der Göttinger Bundestagsabgeordnete Jürgen Trittin

Deutschland ist ein Einwanderungsland. In einer Welt, in der um Arbeitskräfte gerungen wird. Deutschland braucht 400.000 Einwanderer jährlich, will es seinen Wohlstand halten. In diesem globalen Wettbewerb spielt der Zugang Staatsbürgerschaft eine Rolle. Sie ist Standortfaktor und keine zu verleihende Gratifikation. Dem tragen wir durch ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht Rechnung. Wir erkennen damit endlich die Lebensrealitäten in unserem Land an und senden sehr vielen Menschen die Botschaft, dass wir ihre Lebensleistung würdigen.

Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, sollten auch einen Anspruch auf Teilhabe haben. Sie haben ein Recht, mitzubestimmen. Das ist es auch ein Beitrag zur Behebung eines wachsenden Demokratiedefizits. Zudem sei eine einladende Einbürgerungspolitik für einwandernde Arbeitskräfte ein wichtiger Faktor bei der Auswahl des Ziellands.

Die Einbürgerungsquote in Deutschland liegt im EU-Vergleich weit hinten – acht Jahre beträgt aktuell die Einbürgerungsfrist. In Großbritannien, Frankreich und den Niederlanden sind es dagegen nur fünf Jahre, in Kanada sogar nur drei. Ein zentraler Punkt des Gesetzentwurfes ist deshalb die Verkürzung der Einbürgerungsfristen. Endlich werden wir auch die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeiter-Generation würdigen, indem wir ihre Einbürgerung erleichtern. Und wir ermöglichen auch die Einbürgerung für alle unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit.

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