Der niedersächsische Bundestagsabgeordnete Jürgen Trittin stellt Anfrage zu Fracking im Bundestag.
Wenn die Forderungen aus dem CDU-Europawahlprogramm und von Umweltministerin Hendricks zu Fracking nicht nur Wahlkampfgetöse sein soll, muss das Bundesbergegesetz geändert werden. Nur so kann wirksam verhindert werden, dass gesundheitsschädliche Chemikalien eingesetzt werden. Nur so kann der absolute Vorrang der Interessen von Konzernen wie Esso vor Bürgern und Grundwasserschutz beendet werden.
Es reicht nicht eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorweg zu schalten. Und es ist zu wenig, die wasserrechtlichen Standards durch einen Erlass des Landes zu verbessern. All dies regelt nur das Wie des Fracking – aber nicht das Ob. Deshalb muss das Berggesetz geändert werden. Dafür reichen Ankündigungen der Bundesumweltministerin nichts, die der zuständige Wirtschaftsminister Gabriel bräsig aussitzt.
Daher habe ich folgende Anfrage an die Bundesregierung gestellt:
„Plant die Bundesregierung eine Änderung des Bundesberggesetzes, um die Forderungen von Bundesumweltministerin Hendricks zum einen und dem Europawahlprogramm der CDU zum anderen, das Fracking mit gesundheitsschädlichen Chemikalien in Deutschland zu verhindern, mit den dafür unbedingt notwendigen gesetzlichen Regelungen zu versehen, und wenn ja welche?“
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