Oppermann und Güntzler bekennen sich zu Klageprivilegien für Konzerne in CETA & TTIP

Zur Abstimmung im Bundestag über die Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren in TTIP und CETA erklärt Jürgen Trittin, Bundestagsabgeordneter aus dem Wahlkreis Göttingen:

Die Regierungsfraktionen von Union und SPD haben gestern in einer namentlichen Abstimmungen einen Antrag abgelehnt, der nur eine Forderung enthält: Keine Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren (ISDS) in den Handelsabkommen CETA und in TTIP.

CDU und SPD haben es abgelehnt, sich im Rat der EU gegen einen solchen Mechanismus einzusetzen. Sie haben dagegen gestimmt, CETA wie auch TTIP abzulehnen, falls so einseitige Klageprivilegien für Konzerne in den Abkommen verbleiben. Nach monatelangem Hin und Her der Bundesregierung haben die Bürgerinnen und Bürger nun Klarheit: Auch Oppermann und Güntzler werden Weg frei machen für CETA und TTIP. Das ist aus unserer Sicht unverantwortlich.

Investor-Staat-Schiedsverfahren sind das Instrument, mit dem Staaten vor private Schiedsgerichte gezerrt werden können, allein weil sie Regeln zum Schutz von Menschen und Umwelt durchsetzen. Unzählige Beispiele aus der Praxis zeigen, dass Konzerne über den Weg der internationalen Schiedsgerichte gezielt gegen staatliche Regulierung vorgehen um Entschädigungszahlungen in Milliardenhöhe zu erstreiten – auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Die Aufnahme von Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus birgt in den geplanten Handelsabkommen CETA und TTIP nur Risiken und keine Chancen. Deshalb müssen die entsprechenden Regelungen gestrichen werden. Ein Abkommen, das die Rechte einzelner Konzerne über die der Bürger stellt, kann nicht akzeptiert werden.
Besonders das Abstimmungsverhalten der SPD Abgeordneten überrascht und enttäuscht hierbei, da der SPD-Parteikonvent am vergangenen Samstag noch klar eine Ablehnung dieses Instruments beschlossen hatte.

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