Der Göttinger Bundestagsabgeordnete Jürgen Trittin erklärt zur heutigen Debatte zur Erbschaftssteuerreform im Bundestag:
Ein Jahr Streit für ein gesetzgeberisches Desaster. Die Regelungen zur Erbschaftssteuer werden nochmal komplizierter. Ein Konjunkturprogramm für Steuerberater. Und die Erbschaftsteuer wird noch einmal ungerechter. Sehr hohe Vermögen werden durch ausgedehnte Vergünstigungen am Ende niedriger besteuert als die Mittelschicht. Gerade die Superreichen werden weiter verschont.
Die Koalitionseinigung wird mehr als 99 % der Betriebsvermögen pauschal entlasten. Aber die Masse der vererbte Vermögen sind Aktien und Unternehmensanteile. So bleibt es bei der wachsenden Ungleichheit in Deutschland. Genau wegen solch einer Ungleichbehandlung gegenüber Erben von beispielsweise Immobilien hatte das Verfassungsgericht aber die geltende Erbschaftsteuer für verfassungswidrig erklärt. Diese Erbschaftsteuer wird wieder beim Bundesverfassungsgericht enden, sobald der erste Erbe dagegen klagt. Das ist die Fortführung der bisherigen Regelungen durch die Hintertür.
Wir werden diesem Gesetzentwurf im Bundestag nicht zustimmen. Es wäre auch für den Bundesrat an der Zeit, jetzt die Reißleine zu ziehen. Und deshalb begrüße ich es ausdrücklich, wenn sich die Bundesländer im Bundesrat der von Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen angekündigten Ablehnung des Gesetzes anschließen.
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