Atomkonzerne müssen für Atommüllentsorgung zahlen

Um die Finanzierung von Rückbau der Atomkraftwerke und Atommüll-Entsorgung besser zu sichern, hat die Bundesregierung im letzten Jahr eine Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) einberufen, die von Matthias Platzeck, Ole von Beust und Jürgen Trittin geleitet wurde. Die KFK hat im April 2016 einstimmig einen Vorschlag zur Finanzierungssicherung vorgelegt, der durch das heute verabschiedete Gesetzespaket umgesetzt wurde. Dazu erklärt der südniedersächsische Bundestagsabgeordnete Jürgen Trittin:

 

Der Einstieg in die gefährliche und teure Atomkraft, Merkels Zick-Zack-Kurs beim Atomausstieg und die jahrelange Untätigkeit der Bundesregierung bei der Finanzierung der sicheren Entsorgung des Atommülls waren schwere Fehler. Mit der Arbeit der KFK war nun eine Notoperation erfolgreich. Es drohte eine Situation, in der die Atomkonzerne aufgrund von Konkursen oder „kreativer“ Unternehmensumgestaltung nicht mehr in der Lage wären, die Kosten für Rückbau der Atomkraftwerke und Entsorgung des Atommülls zu bezahlen. Am Ende hätten die Steuerzahler sämtliche Kosten tragen müssen. Das konnte heute verhindert werden.

Die Atomkonzerne sind jetzt verpflichtet, ihre Rückstellungen für den Rückbau der Atomkraftwerke besser und transparenter zu sichern. Ihre Rückstellungen für die Zwischen- und Endlagerung müssen sie inklusive eines Risikozuschlages von über 6 Milliarden Euro an den Staat übertragen. In einem öffentlich-rechtlichen Fonds können die insgesamt fast 24 Milliarden Euro nun sicher angelegt und verzinst werden. Auf Druck der Grünen im Bundestag sind jetzt alle Fraktionen des Bundestages in die Kontrolle dieses Fonds eingebunden.

Damit es aber zu einem Rechtsfrieden mit den Atomkonzernen kommen kann, müssen diese alle ihre Klagen gegen den Atomausstieg endlich zurückziehen. Das Bundesverfassungsgericht hat in der letzten Woche bereits die Luft aus den unverschämten Milliarden-Forderungen der Konzerne gelassen. In den letzten Tagen haben sie außerdem der Rücknahme aller entsorgungsbezogenen sowie der Verwaltungs- und Moratoriumsklagen zugestimmt. So ist auch endlich die Klage gegen das Fukushima-Moratorium in Niedersachsen vom Tisch. Die Bundesregierung muss nun dafür sorgen, dass auch die Klagen gegen die Brennelementesteuer und die Klage von Vattenfall vor einem Schiedsgericht in Washington zurückgezogen werden.

Es ist richtig, dass die Atomkonzerne auch für die Entsorgung ihres Atommülls zahlen müssen. Schließlich haben sie über Jahrzehnte milliardenschwere Profite mit der Atomkraft gemacht. Das heute verabschiedete Gesetz stellt sicher, dass das Verursacherprinzip auch dann noch gesichert ist, wenn einige der Konzerne ihr zu langes Festhalten an der Atomkraft nicht überleben und Bankrott gehen sollten.

 

Alle Informationen zur Atomkommission gibt es hier.

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