Zur Veröffentlichung des Berichts der ehemaligen Hohen Kommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, zur Menschenrechtslage in Xinjiang erklären Boris Mijatović, Sprecher für Menschenrechtspolitik, und Jürgen Trittin, Sprecher für Außenpolitik:
Die Schilderungen von Zeug*innen im nun vorgelegten UN-Bericht sind schwer zu ertragen und machen nachdrücklich fassungslos: Belege systematischer Verfolgung und umfangreicher sowie willkürlicher Inhaftierungen, Berichte von Folter durch Nahrungsentzug und medizinische Zwangsinjektionen und die Verletzung reproduktiver Rechte von Frauen sind erschütternder Beweis für Pekings fortwährende Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang, wobei das UN-Hochkommissariat zur Einschätzung gelangt, dass das Ausmaß von Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu erreicht werden droht.
Es ist gut, dass der Bericht zur Menschenrechtslage in Xinjiang von Michelle Bachelet endlich veröffentlicht wird, wenn auch wenige Minuten vor dem Ende ihrer Amtszeit. Aller Widerstand Chinas, diese Veröffentlichung zu verhindern, war vergeblich. Der Bericht dokumentiert auf 49 Seiten Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang: Folter, willkürliche Verhaftungen, auch sexualisierte Gewalt. Zentral ist nun, welche politischen Konsequenzen aus den Erkenntnissen des UN-Berichts gezogen werden.
Die im UN-Bericht dokumentierten Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang müssen und werden eine Rolle in der Außenwirtschaftspolitik Deutschlands spielen. Die von der Bundesregierung geplante China-Strategie wird davor nicht die Augen verschließen. Merkels Maxime vom „Wandel durch Handel“ ist gescheitert. Die neue deutsche China-Politik muss in die EU eingebettet sein. Wir brauchen ein europäisches Lieferkettengesetz, um unsere Produkte frei zu halten von Zwangsarbeit und Menschenrechtsverletzungen.
China betreibt seit 2018 in Xinjiang Inhaftierungslager. Die damit einhergehenden Menschenrechtsverletzungen haben dazu geführt, dass die Europäische Union Sanktionen gegen die verantwortlichen Funktionsträger verhängt hat. Der Bachelet-Bericht unterstreicht die Richtigkeit dieser Entscheidung.
Die umfangreichen Analysen verdeutlichen weiterhin, warum China die Veröffentlichung des UN-Berichts verhindern wollte: Bachelets Bericht kann essentieller Grundpfeiler einer juristischen Aufarbeitung und Ahndung im Rahmen der UN sein. Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen sollte den Bericht nutzen, um eine umfassende Untersuchung der Menschenrechtsverletzungen der chinesischen Regierung einzuleiten. China kann und darf die Existenz der Lager in Xinjiang nicht länger leugnen, sondern muss sie umgehend auflösen. Inhaftierte müssen freigelassen werden, ihre religiösen und kulturellen Rechte umfangreich geschützt werden. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Zudem setzen wir uns weiterhin und in enger Absprache mit unseren Partnern dafür ein, dass Uigur*innen aus keinem Land der Welt nach China abgeschoben werden, solange ihnen dort Inhaftierung und Folter drohen. Hier gilt es auch die mögliche Bedrohung von Familienangehörigen durch chinesische Sicherheitskräfte zu beachten.
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