Coronamaßnahmen

Novelle zum Infektionsschutzgesetz kann nur ein erster Schritt sein

An diesem Mittwoch, dem 21.04.2021, haben wir im Bundestag über den Gesetzesvorschlag zur Novelle des Infektionsschutzgesetzes von CDU/CSU und SPD abgestimmt. Es ist richtig, dass nun endlich bundeseinheitliche Maßnahmen beschlossen wurden. Dennoch darf das vorliegende Gesetz nur ein erster Schritt sein und ersetzt keine umfassende Strategie um die dritte Welle der Coronapandemie, in welcher wir uns zur Zeit befinden, zu brechen.

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