Gnadenfrist für K+S

Die verkürzte Übergangsgenehmigung ist ein deutlicher Warnschuss: Schluss mit der Trickserei! Statt konsequent auf umweltfreundliche Verfahren zusetzen, hat K+S immer versucht die bisherigen Regelungen zu Lasten der Natur zu erhalten. Ob dabei auch getrickst wurde und ob alle gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten wurden, prüft auch die Staatsanwaltschaft.

Die Übergangsgenehmigung  ist zwar in der Menge deutlich unter den Vorstellungen von K+S und auch auf nur ein Jahr befristet, aber auch diese werden wieder die Grundwassersysteme von Werra und Weser belasten.

K+S muss die gesetzlichen Mindeststandards einhalten und spätestens 2027 den guten ökologischen Zustand der Flüsse wiederherzustellen, wie es der EU-Wasserrahmenrichtlinie entspricht. An diese rechtliche Grundlage muss sich auch K+S halten.

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