Zur heutigen Entscheidung über die Klage der Grünen-Bundestagsfraktion zu EUNAVFOR-MED erklären Chantal Kopf, Sprecherin für Europapolitik, und Jürgen Trittin, Sprecher für Außenpolitik:
Heute ist ein guter Tag. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt nicht nur unserer Klage von 2015 in vollem Umfang Recht. Es stärkt die Rechte des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung. Der Artikel 23 Absatz 2 Grundgesetz gilt für Angelegenheiten der Europäischen Union ohne Ausnahme. Die Nichtherausgabe des Operationsplans für die Mission EUNAVFOR-MED im Mittelmeer im Jahr 2015 war verfassungswidrig.
Gerade in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, so das Gericht, müsse der Bundestag umfassend und rechtzeitig beteiligt und vor der Entscheidung der Bundesregierung informiert werden. Angesichts der geringen Rechte des Europäischen Parlaments könne die parlamentarische Kontrolle der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik nur durch die nationalen Parlamente erfolgen. Dieses Urteil stärkt die demokratische Legitimität Europas in Zeiten von schweren Krisen und Kriegen.
Mit diesem Urteil ist auch die verfassungsrechtliche Grundlage für die verminderten Beteiligungsrechte in der Außenpolitik im Gesetz für die Zusammenarbeit zwischen Bundestag und Bundesregierung in Fragen der Europäischen Union entfallen. Dieses Gesetz gilt es nun verfassungskonform zu machen.
Wir erwarten, dass mit diesem Urteil eine Praxis beendet wird, die erst jüngst dem Bundestag die Übermittelung etwa von polnischen Vorschlägen zum neunten Sanktionspaket gegen Russland verweigerte. Gerade in diesen Zeiten muss der Bundestag bei Europas Haltung zum Ukrainekrieg mitreden können.
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