Am 27. April 2016 hat sich die Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Atomausstiegs einstimmig auf einen Kompromiss-Vorschlag geeinigt. Damit wurde das Risiko, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für die Entsorgung des Atommülls zur Kasse gebeten werden deutlich reduziert. Ob der Kompromiss trägt, hängt jetzt von der Bundesregierung ab.
Lange haben wir Grünen für den Ausstieg aus der gefährlichen und teuren Atomkraft gekämpft. Spätestens Ende 2022 werden nun alle Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet. Doch der gefährlichste Müll der Welt bleibt erhalten. Die Kosten für dessen Entsorgung müssen die Betreiber der Atomkraftwerke zahlen, die jahrzehntelang fette Profite mit der allgemeingefährlichen Technik gemacht haben. Angesichts der teilweise schlechten Lage von E.on, RWE, EnBW und Vattenfall besteht aber die realistische Gefahr, dass einige der Unternehmen bankrott gehen, bevor sie ihre Schuld gegenüber der Gesellschaft beglichen haben. Deshalb wurde im Oktober 2015 eine Kommission zur Klärung dieser Finanzierung eingesetzt, die ich gemeinsam mit Matthias Platzeck und Ole von Beust geleitet habe und der sowohl Vertreterinnen der Umweltbewegung, als auch Wirtschaftsvertreter angehörten.
Das sind die Vorschläge der Kommission:
- Die Rücklagen für Rückbau und Verpackung des Atommülls bleiben bei den Unternehmen. Sie sind dafür verantwortlich und müssen auch vollumfänglich zahlen, wenn die Kosten steigen. Außerdem werden diese Rückstellungen transparenter ausgewiesen und gesichert – Bilanzierungstricks wird so ein Riegel vorgeschoben.
- Die Rücklagen für die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls werden in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überwiesen. Das war eine grüne Forderung und verhindert, dass das Geld im Falle von Konkursen verloren geht. Zusätzlich zu den bereits angesparten 17,2 Milliarden, sollen die Unternehmen noch weitere 6,1 Milliarden als Risikozuschlag einbezahlen. Damit sind nach unseren Berechnungen die Kosten für Zwischen- und Endlagerung des Atommülls sehr umfassend gedeckt und das Risiko für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler deutlich reduziert.
- Der Staat übernimmt die Verantwortung für das Betreiben der Zwischen- und Endlager. Eventuelle langwierige Gerichtsverfahren über Standards für die Zwischenlagerung gehören damit der Vergangenheit an.
- Die Unternehmen müssen nun ihre Klagen gegen Bund und Länder in Fragen der End- und Zwischenlager fallen lassen.
- Außerdem muss das Konzernnachhaftungsgesetz, das momentan im Bundestag von der Union aufgehalten wurde, in deutlich nachgebesserter Form auf den Weg gebracht werden.
Jetzt sind Bundesregierung und Atomkonzerne gefragt.
Die Bundesregierung muss schnell die erforderlichen Gesetzesänderungen und rechtlichen Grundlagen vorbereiten und einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung zu unterziehen, bevor der Bundestag darüber beschließt. Die Atomkonzerne müssen sich zur Zahlung der 23,3 Milliarden verpflichten und ihre Klagen fallen lassen.
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