Rechtswidrige US-Sanktionen dürfen nicht unbeantwortet bleiben

Anlässlich der Autorisierung von US-Sanktionen gegen Mitarbeiter des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) durch US-Präsident Donald Trump erklären Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik, und Jürgen Trittin, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss:

Als Reaktion auf Ermittlungen zu möglichen Kriegsverbrechen in Afghanistan hat US-Präsident Donald Trump Sanktionen gegen Mitarbeiter des Internationalen Strafgerichtshof genehmigt. Das ist eine weitere Eskalation von der Nicht-Mitgliedschaft im IStGH zum offenen Angriff auf das Völkerrecht. Unter Trump leidet damit nicht nur das multilaterale System, sondern auch die Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen, die auf dieses System hoffen.

Die Ermittlungen des IStGH in Afghanistan sind ein großer Fortschritt. Dort ist eine Reihe von Staaten militärisch aktiv, die Mitglieder des IStGH sind. Dass mögliche Taten des Nicht-Mitglieds USA nicht angeklagt werden können, heißt nicht, dass mögliche Straftaten der Internationalen Truppen in Afghanistan nicht aufgeklärt werden dürfen. Noch im Irakkrieg und bei der Verantwortung des damaligen britischen Premiers Tony Blair war der IStGH sehr zurückhaltend. Dass sich dies nun ändert, ist erfreulich.

Die Bundesregierung und insbesondere Bundesaußenminister Heiko Maas müssen sich aus diesem Anlass fragen lassen, was sie unternehmen, um Bürger und Unternehmen gegen rechtswidrige US-Sanktionen zu schützen. Europäer müssen endlich wirksam gegen den permanenten Rechtsbruch durch unilaterale Sanktionen der USA geschützt werden.

Verwandte Artikel

Kommentar verfassen

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld